Fachbereich Erbrecht
Das Erbrecht stellt wie das Familienrecht ein sehr komplexes Rechtsgebiet dar. Es umfasst auszugsweise nachfolgende Bereiche:
Testament
Was will der Testamentsersteller?
Ohne eine Verfügung von Todes wegen, sprich Testament oder Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn Sie hiervon abweichen wollen (Sie wollen beispielsweise Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder enterben), kann dies durch ein Testament oder einen Erbvertrag erfolgen. Hüten Sie sich davor, das vermeintlich einfache Testament selbst zu erstellen. Die Folgen einer falschen Formulierung können schwerwiegend sein! Ich helfe Ihnen, Ihren Wunsch der Erbfolge richtig zu formulieren.
Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
Es gibt Hinweise, dass der verstorbene Elternteil bei Erstellung des Testaments testierunfähig war oder der Elternteil von einem Dritten beeinflusst wurde, Sie zu enterben.
Was ist zu tun?
Testamente und Erbverträge können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen angefochten werden. Zögern Sie nicht, meine anwaltliche Hilfe einzuholen.
Vermächtnis
Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
In Testamenten liest man häufig „vermachen“. Zwischen „vermachen“ und „vererben“ besteht ein erheblicher Unterschied. Derjenige, der ein Vermächtnis erhält, ist nicht Erbe, sondern hat gegenüber den Erben lediglich einen Anspruch auf das Vermächtnis. Dieser Anspruch kann gerichtlich geltend gemacht werden.
Erbengemeinschaft
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Die Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen auf Ableben des Erblassers dessen Erben geworden sind.
Jeder Erbe/ Miterbe wird Eigentümer des Nachlasses. Diese Erbengemeinschaft muss aufgelöst werden.
Pflichtteilsrecht
Wenn Ehegatten und Abkömmlinge wegen eines Testaments nicht erben, steht diesen gegenüber den Erben ein sogenannter Pflichtteilsanspruch zu.
Ich mache für Sie Ihren Pflichtteilsanspruch gegenüber den Erben geltend.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Person umfassende Vollmacht in nahezu allen Bereichen Ihres Lebens. Diese Regelung ist insbesondere dann gewünscht, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst eine Entscheidung für sich zu treffen.
Ich erarbeite mit Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Vorstellung eine Vorsorgevollmacht.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist ein heikles Thema. Niemand befasst sich gerne mit diesem Thema. Was passiert aber im Falle der Erkrankung (bsp. Demenz) und Sie können Ihren Behandlungswunsch nicht mehr artikulieren? Lebensverlängernde Maßnahmen – ja oder nein? Wer soll die notwenigen Entscheidungen treffen?
Ich erarbeite mit Ihnen Ihre wunschgemäße Patientenverfügung.
Kontakt
Marcus Abele
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Manfred Ritter († 2008) und Rechtsanwalt Ingmar Kleinfeldt
Telefon 07256 – 20 71 481
Mobil 0176 – 24 49 582 9
Fax 07256 – 58 26
Web www.ra-marcus-abele.de
E-Mail info@ra-marcus-abele.de
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Termine nach Vereinbarung